Das Urteil – News aus dem Futur

18. Oktober 2018

Der Angeklagte wird wegen schwe­rer Körperverletzung zu zwei Jahren Fahrverbot mit einher­ge­hen­der Sicherungsverwahrung verur­teilt. Vor Erteilung der Fahrerlaubnis müssen eine drei­mo­na­tige Simultanschulung und ein digi­ta­ler Idiotentest absol­viert werden. Trotz des klaren Urteils sind sich Richter und Staatsanwalt nicht völlig sicher, ob nicht doch ein schwer­wie­gen­des Fehlurteil gefällt worden ist. Auf der Anklagebank saß: ein selbst­fah­ren­des Auto, das bei einem Ausweichmanöver einen Passanten schwer verletzt hat. Dem Besitzer des Autos, der nicht eingrei­fen konnte, war kein Vorwurf zu machen, dem Hersteller ebenso wenig und der Lieferant der lizen­sier­ten und zerti­fi­zier­ten Software konnte sich wie der Besitzer darauf beru­fen, am Unfallgeschehen über­haupt nicht direkt betei­ligt gewe­sen zu sein.

Klingt kafka­esk, könnte aber in naher Zukunft Realität werden. Gibt es bis dahin so etwas wie eine Maschinenethik? Kann künst­li­che Intelligenz auch lernen, zwischen Gut und Böse, Falsch und Richtig zu entschei­den? Kann eine intel­li­gente Maschine Empfindungen haben, emotio­nal werden, mora­lisch handeln? Ein compu­ter­ge­stütz­ter Roboter kann schnel­ler arbei­ten als jeder Mensch, kann den Weltmeister im Schach schla­gen und sich schnel­ler selbst program­mie­ren als der beste IT-Spezialist es je könnte. Und dennoch bleibt er eine Maschine, ohne Gefühl, ohne Emotionen oder gar Moral. Doch zurück zu unse­rem Angeklagten. Für Wissenschaft und Forschung, Politik und Wirtschaft und nicht zuletzt für die Justiz sind es drän­gende Fragen, die einer baldi­gen Antwort bedürfen.

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